Klima- und Umweltschutzaspekte im Bundeswehr Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG)
Ein Beitrag von Philip Steeg, Investigativ-Rechercheur bei Greenpeace Deutschland
Boris Pistorius schreibt im Vorwort des Nachhaltigkeitsberichts des BMVg 2024:
“Das Fördern nachhaltiger Entwicklung steht in direkter Verbindung mit unserem Auftrag und Handeln, verteidigungsbereite Streitkräfte für Deutschland (...) zukunftsfähig aufzustellen. Beides kann nicht getrennt voneinander gesehen werden, im Gegenteil: Nachhaltiges Handeln stärkt die Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr, sei es beispielsweise beim Bauen oder Sanieren von Gebäuden, der dienstlichen Mobilität, dem Umweltschutz auf Übungsplätzen oder dem Gesundheits- und Verpflegungsangebot unseres Personals.”
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Bundeswehr Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG) steht dieser Ausführung teilweise unmittelbar entgegen.
Auf Kollisionskurs mit der Energiewende
Das geplante BwPBBG hat in mehreren Formen negative Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz in Deutschland. Einige stechen besonders hervor, andere haben einen mittelbaren Charakter. Besonders schwer wiegen die geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Die Interessen der Bundeswehr, bspw. beim Ausbau von Flughäfen oder in den Einsatzbereichen von Radargeräten zur Luftraumüberwachung und Luftverteidigung, würde durch den Gesetzesentwurf ein höherer Stellenwert eingeräumt, als dies bisher der Fall war.
Bei konsequenter Anwendung könnte insbesondere der Ausbau von Windkraftanlagen massiv behindert werden. Der Bundesverband Windenergie rechnet in seinem Worst-Case-Szenario “mit Ausbaublockaden auf bis zu 40 % der Landesfläche”. Das würde die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) massiv gefährden, das bis 2030 in etwa eine Verdoppelung der derzeitigen Windkraft-Kapazitäten vorsieht.
Eilbedürftigkeit vor Umweltschutz
Außerdem kann das BMVg bislang übliche Genehmigungsverfahren nach eigenem Ermessen aussetzen und ins eigene Haus delegieren. Pauschal kann hier mit einer “Eilbedürftigkeit des Vorhabens” argumentiert werden, um u.a. Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Umweltschutzbehörden zu umgehen.
Nachhaltigkeit gerät ins Hintertreffen
Ebenso wird die Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) bei zivilen Vergaben für die Bundeswehr (unter Vergabeverordnung (VgV) / Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) ausgesetzt. (Vergaben nach der eigens für den Bereich Sicherheit und Verteidigung geltenden Vergabeverordnung (VSVgV) waren bereits zuvor von der AVV Klima ausgenommen).
Die Ausnahme für die zivilen Beschaffungen der Bundeswehr ist insofern bemerkenswert, als dass die Bundeswehr einer der größten Arbeitgeber Deutschlands ist, über die BwFuhrparkService einen immensen zivilen Fuhrpark unterhält und gleichzeitig der größte Kunde der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA, die nahezu den gesamten Bestand der Liegenschaften des Bundes verwaltet) ist.
Bei der Versorgung von ca. 262.000 Beschäftigten, der Unterhaltung von mehr als 40.000 zivilen Fahrzeugen und der Instandhaltung von 30.000 Gebäuden müsste bei Inkrafttreten des BwPBBG weniger auf Energieeffizienzvorgaben geachtet werden. CO2-Schattenpreise, die bislang nach AVV Klima in die Beschaffungskosten eingepreist werden mussten, könnten Angebote mit höheren Emissionswerten tatsächlich günstiger erscheinen lassen.
Allein aufgrund der schieren Masse an Beschaffungen für die Bundeswehr ist anzunehmen, dass das Aussetzen der AVV Klima ein relevanter Faktor für die Klimabilanz der Bundeswehr ist. Hinzu kommt, dass die Bundeswehr einen Teil ihrer Beschäftigten vollumfänglich mit allen Bedarfen des täglichen Lebens versorgen muss, was den Materialaufwand weiter erhöht. Der geplante personelle und materielle Aufwuchs steigert natürlich in der Folge ebenso den Bedarf bei Beschaffungen zur Versorgung, Verpflegung, Unterbringung und Instandhaltung. Allerdings handelt es sich dabei um Gütern, die gänzlich auf dem zivilen Markt beschafft werden und bei denen im Allgemeinen keine Mangellage festzustellen ist. Vor diesem Hintergrund wirkt das Aussetzen der AVV Klima kaum nachvollziehbar.
Gefahr intransparenter Mittelverwendung
Das BwPBBG hat außerdem mittelbare Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz durch die mögliche Mehrbelastung des Bundeshaushaltes. Denn das geplante Gesetz könnte einer Verschwendung von Steuermittel, Misswirtschaft und möglicher Korruption Vorschub leisten. Die hierdurch gebundenen Mittel fehlen an anderer Stelle, beispielsweise eben beim ohnehin unterfinanzierten Umwelt- Klimaschutz.
So soll unter anderem die Möglichkeit der Vorausleistung geschaffen werden. Hierdurch setzt der Bund sich einem Erfüllungsrisiko aus, wenn zum Beispiel vertraglich vereinbarte Fähigkeiten eines Rüstungsgutes durch die Industrie nicht erbracht werden können, während hierfür bereits gezahlt wurde. Ebenso setzt sich der Bund durch die geplante Aussetzung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden vor einer Vergabekammer des Bundes einem erhöhten Risiko von Schadensersatzansprüche der Rüstungsindustrie aus. Falls der Bund vor der Vergabekammer bzw. dem zentral verantwortlichen OLG Düsseldorf unterliegt, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, würde doppelt verausgabt. Außerdem werden häufigere Direktvergaben angestrebt, wodurch Transparenz im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen entfiele. Diese Minderung von Transparenz schafft Raum für korruptes und misswirtschaftliches Verhalten.
Die öffentliche Hand ist einer der größten Nachfrager und hat dadurch einen direkten Einfluss auf den Markt. Aufgrund dessen wird ihr in diversen Vorschriften und Rechtsnormen eine Leit- und Vorbildfunktion zugeteilt. Dies geschieht sowohl in der AVV Klima, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), als auch im EU Vergaberecht. Das BwPBBG trägt dieser Verantwortung nicht ausreichend Rechnung.
Fazit 🚨
Das Signal des Gesetzentwurfs ist eindeutig: Klimaschutz wird vom Kabinett als nachrangig betrachtet.