"Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen."

(Quelle: wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_f%C3%BCr_Radverkehrsanlagen)

In einigen Bundeslaendern wie NRW und BaWü ist die "ERA", verbindliche Voraussetzung für eine finanzielle Förderung.

Wolfgang Kromat fragt diesmal nach der rechtlichen Begründung der Schilder im Saxtorfer Weg, einer ruhigen Nord-Süd-Achse für Radler.

 

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Saxtorfer Weg

ERA 2010 Belastungsbereich 1

Im Saxtorfer Weg von Nummer 25 bis 47 ist der Gehweg linksseitig für Radfahrende freigegeben. Saxtorfer 1Wie dies rechtlich zu begründen ist, bleibt nach einem Blick in die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) mehr als schleierhaft. So sieht die ERA - siehe Diagramm - in einer auf 30 km/h begrenzten Straße, erst ab einer Fahrzeugbelastung von ca. 800 Fahrzeugen je Stunde, ein Benutzungsrecht rechtsseitig vor. Saxtorfer 2

Auszug aus der ERA 2010 zum Belastungsbereich 1 bis 800 Kfz/Std.:

„Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn (Benutzungspflichtige Radwege sind auszuschließen)

Bei starken Steigungen auf der Fahrbahn kann die Führung "Gehweg" mit Radfahrer frei ergänzt werden.“

(In Fahrrichtung rechts, weißt die Fahrbahn ein Gefälle auf)

Für linksseitige Radwege sei hier nochmals auf einen besonderen Einwand in der VwV hingewiesen

"[…] 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

2. [...]

3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen. […]"

Da der Saxtorfer Weg zwischen Ostlandstraße und Schleswiger Straße nur wenig vom KFZ-Verkehr frequentiert ist, könnte ein Umbau des gesamten Straßenraums – als Shared Space Fläche - in Betracht gezogen werden. Bis zum Umbau könnte dieser Straßenabschnitt ohne große Kosten zur Fahrradstraße werden.

Saxtorfer Weg und das Radverkehrskonzept

Auch in der Weiterführung des Saxtorfer Wegs erschließt sich die linksseitige Benutzungspflicht nicht. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass hier die Ein- und Ausfahrten mehrerer Mehrfamilienhausparkplätze den Rad- und Fußweg kreuzen und die Zufahrten teilweise durch bauliche Elemente oder durch Bepflanzungen in der Sicht eingeschränkt sind. Saxtorfer 3

Auch im Radverkehrskonzept ist die Verkehrsbelastung mit unter 400 Kfz/h angegeben. Eine Aufhebung der linksseitigen Auszeichnungspflicht ist mit geringem Aufwand umzusetzen und sollte daher schon längst erledigt sein. Auch um Gesetze einzuhalten, die nach der Verwaltungsvorschrift für die Verwaltung bindend sind.

Da sich Radfahrende allerdings auf baulich angelegten Radwegen sicherer fühlen und hier auch eine der Buslinien entlangführt, kann ein Benutzungsrecht in Fahrtrichtung rechts zu größerer Akzeptanz führen.

Für jede Anordnung einer Benutzungspflicht bzw. ein Benutzungsrecht in Fahrtrichtung links, sollte allerdings immer dieser Satz der VwV in das Gedächtnis gerufen werden:

"[…] Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden. […] "

Sicher queren aber nur einmal

Betrachtet man zu Schluss noch die Möglichkeit für Fußgehende, an der Kreuzung Saxtorfer Weg / Norderstraße die Fahrbahn sicher und komfortabel zu queren, könnte man etwas böse sagen, „das ist, um den Kfz-Verkehr möglichst wenig zu behindern, nicht erwünscht“. Saxtorfer 4

Es gibt an dieser Kreuzung in vier Richtungen, nur einen gesicherten Überweg und Rasenstreifen mit hoher Gehwegkante auf der gegenüberliegenden Seite, die das Queren möglichst unterbinden. Saxtorfer 5

 

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