Update: #LütziBleibt

Steffi_K
Steffi_K Greenpeace Ortsgruppe • 1 April 2022
in der Gruppe Greenpeace Ulm/Neu-Ulm

Seit 28. März steht fest: Der letzte Hof muss der Kohle weichen. So entschied zumindest das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entgegen der lange andauernden Proteste.

Die Entscheidung des OVG wurde unter anderem damit begründet, dass die Versorgung des Energiemarkts ohne die Enteignung des in Lützerath ansässigen Landwirts gefährdet sei. Der Energiekonzern RWE stützte dies mit seiner Aussage, dass durch den Ukraine-Krieg energiepolitische Folgen entstünden, durch welche die sichere Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle zusätzlich an Bedeutung gewinne.

Obwohl das Gericht mitteilte, die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar, bedeutet diese Niederlage gegen den Tagebaubetreiber RWE, dass das 1,5°C Ziel droht in weite Ferne zu rücken.

„Derzeit prüft die Bundesregierung, Kohlekraftwerke länger in einer Reserve zu halten und anstehende Stilllegungen temporär auszusetzen“, so RWE.

Diese verlängerte Nutzung fossiler Brennstoffe wäre jedoch fatal für das Klima, die Umwelt und für zukünftige Generationen. Auch ohne Kohleausbau und russisches Gas kann die Energieversorgung in Deutschland garantiert werden. Dies sollte eher als Weckruf genommen werden, die schon lange überfällige Energiewende hin zu erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Diverse Klimaschutzorganisationen nehmen das Gerichtsurteil zur Ausdehnung des Kohletagebaus nicht einfach so hin, so auch Greenpeace. Denn Aufgeben ist keine Option!

Zahlreiche Proteste und spontane Demonstrationen stehen in Aussicht, eine Großdemo ist für den 23. April vor Ort in Lützerath geplant. Dutzende Aktivisti haben sich unter dem Motto „Alle Dörfer bleiben“ bereits dort angesiedelt und es werden täglich mehr, um der bevorstehenden Räumung zu trotzen. Das Ziel: Die Kohle bleibt im Boden und Lützerath obendrauf!

Für mehr Klimagerechtigkeit,

für 1,5°C,

für unsere Lebensgrundlage.