Das Verpackungsgesetz

Ronja Haecker
Ronja Haecker Greenpeace Ortsgruppe • 21 Juni 2021

In Deutschland wird der Umgang mit Verpackungen über das Verpackungsgesetz geregelt. Ab dem 03.07.2021 soll dieses nun verändert in Kraft treten. Aufgrund von Änderungen der EU-Richtlinien musste es novelliert werden. Neben dem Verbot von Wattestäbchen, Besteck, Tellern, Trinkhalmen etc. aus Einwegplastik wurde auch das Pfandsystem erweitert. Zu den bisherigen Flaschen kommen sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff so wie Getränkedosen hinzu. 

Außerdem müssen bis 2025 PET-Getränkeflaschen aus mindestens 25% Recycling Kunststoff bestehen. 

Die größte Änderung jedoch sind die verschärften Richtlinien zu Mehrwegverpackungen. Cafés, Bistros und Restaurants müssen unter Anderem ab 2023"..." neben Einwegverpackungen auch Mehrweg-Optionen anbieten. “(...)Überall sollen sich die Verbraucherinnen und  Verbraucher für Mehrweg entscheiden können (...)” , so Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Damit sollen langfristig die Einwegverpackungen reduziert und die Verpackungsflut eingeschränkt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Mehrweg-Variante weder mehr kosten noch in der Größe von den Einweg-Portionen abweichen darf.  Die alternativ angebotenen Mehrwegbehälter sind jedoch nicht einheitlich und müssen nur von dem Laden zurückgenommen werden, der sie auch ausgegeben hat. 



Es ist somit nicht möglich überall leere Mehrwegbehälter abzugeben. 

Außerdem gilt diese Mehrwegoption  nur für Geschäfte, die eine Ladenfläche von mehr als 80 m^2 haben oder mehr als 5 Mitarbeiter:innen. Alle Läden, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind jedoch dazu verpflichtet mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen. 

In der Theorie scheint das Gesetz auf den ersten Blick vielversprechend, doch die Realität sieht anders aus, denn....

  • ...es wird nur einen Mehrweg Alternative angeboten. Einwegverpackungen werden nach wie vor verkauft. Wenn die Mehrweg Optionen einmal leer sind, wird trotzdem auf Einwegverpackungen zurückgegriffen.

     
  • …außerdem müssen Läden unter 80m²  keine Mehrweg-Optionen anbieten. Damit ist praktisch jeder Imbiss raus aus dem Schneider und kann seine Einwegverpackungen nach wie vor verkaufen. 

            
  • ...viele Leute sind noch nicht genug sensibilisiert, um immer eine eigene Box dabei zu haben und so greift man schlussendlich wieder auf die Einwegoption zurück. 

     
  • … eine große Lücke in diesem Gesetz ist auch das fehlende einheitliche Rücknahmesystem. Um so wenig Arbeit wie möglich zu haben werden Verbraucher:innen schlussendlich doch auf die Einwegverpackungen zurückgreifen, um nicht jedes mal die Mehrwegbox mit sich herum zu tragen, bis man irgendwann wieder an dem Laden vorbeikommt, in dem man die Box ursprünglich gekauft hatte.

     



Das darf nicht sein, Single Use Plastik muss ganz verschwinden → Denn die Zukunft ist unverpackt 



 

Wir fordern: 

  • Ein einheitliche Mehrwegpflicht in Deutschland für alle Restaurants, Imbissbuden, Cafes etc. 
  • Eine Mehrwegpflicht z.B. auch für Supermärkte und für Drogerieprodukte 
  • Supermärkte müssen darüber hinaus auch einen wachsenden Prozentsatz ihres Sortiments verpackungsfrei anbieten. Wie es beispielsweise auch in Frankreich der Fall ist. Hier müssen die Läden, die über 400 m² haben, ab 2030 mit 20% unverpackten Lebensmittel anbieten und sich stetig steigern (Obst und Gemüse sind hierbei jedoch ausgenommen) 

Spätestens seit Corona ist klar, dass unverpackt"..." Einkaufen noch lange nicht so einfach ist, wie es manche Politiker:innen gerne suggerieren. Aus Angst vor den wirren und nicht einheitlichen Hygieneregeln lehnen viele Läden eigene Mehrwegbehälter ab. Ohne Anpassung der Hygieneverordnung wird das Gesetz ins Leere laufen. Außerdem kommt es durch kein einheitliches Rückgabesystem zu Chaos. Deshalb muss im Gesetz verankert werden, dass die genutzten Mehrwegsysteme überall genutzt und zurückgegeben werden können! Es muss den Verbraucher:innen so leicht wie möglich gemacht werden unverpackt einzukaufen und Essen in Mehrwegbehältern  zu bekommen. Nur so kann das Gesetz auch das umsetzen, was es verspricht.