Windenergie in Hameln nicht ausbremsen!

Holger Becker
Holger Becker Greenpeace Ortsgruppe • 10 Februar 2020

Für den Landkreis Hameln-Pyrmont wird gerade ein neues Regionales Raumordnungs Programm (RROP) erstellt. Es liegt momentan zur Einsicht aus (https://www.hameln-pyrmont.de/nicht-sichtbare/RROP-Entwurf2019). Darin sind mögliche Windvorranggebiete ausgewiesen. Diese reichen jedoch bei weitem nicht aus, damit Hameln einen sinnvollen Beitrag zum Atom- und Kohleausstieg für Deutschland leistet.

Zum RROP können bis zum 13. März 2020 Einwendungen beim Landkreis eingereicht werden. Eine Gruppe von engagierten Menschen hat eine Sammeleinwendung formuliert, die möglichst viele unterschreiben können. Dabei müssen die unterstützenden nicht aus dem Landkreis kommen. Vielmehr wollen wir mit Euch zeigen, dass landesweit Menschen hinter dem Kohleausstieg stehen und ein Interesse daran haben, dass die Voraussetzungen dafür dezentral und landesweit geschaffen werden. Wenn ihr euch an der Sammeleinwendung beteiligen und diese unterschreiben möchtet, dann könnt ihr das über ein Formular direkt hier tun. Gerne könnt ihr den Link auch teilen. Oder ladet das angehängte pdf runter, sammelt Unterschriften und schickt sie an die genannte Adresse. Wir wollen möglichst viele Listen öffentlich und medienwirksam an den Landkreis übergeben.

Konkret forder ich:

  • Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Hameln-Pyrmont einen notwendigen Beitrag zum Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 leistet.
  • Bei der Bestimmung geeigneter Flächen muss eine vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung in Deutschland als Zielszenario angesetzt werden.
  • Da das RROP über Jahre Bestand hat, müssen bereits heute ausreichend Reserven für Unsicherheiten im Zielszenario und in der Entwicklung des Strombedarfs berücksichtigt werden. Dafür erscheinen die im Klimaschutz-Teilkonzept aufgezeigten Flächen und Anlagenleistungen als geeignet.
  • Für Bestandsanlagen, die erneuert bzw. repowered (leistungsmäßig aufgestockt) werden sollen, müssen Ausnahmeregelungen den Weiterbetrieb am aktuellen Standort sichern helfen.
  • Für Bestandsanlagen, die altersbedingt außer Betrieb gesetzt werden, müssen entsprechende Ersatzlösungen sichergestellt werden.
  • Zu Industriegebieten sind geringere Abstandswerte als zu Wohngebiete anzusetzen.
  • Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob zu Kleinsiedlungen nicht geringere Abstände als

    zu geschlossenen Siedlungsflächen vertretbar sind.
  • Zur Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung muss eine niederschwellige Beteiligung an Projekten (z. B. durch Genossenschaften bzw. Anlagen für die Bevölkerung) sichergestellt werden.

Ihr könnt die Forderungen direkt hier online unterschreiben.

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