StVO-Novelle: Neue Regelungen für Rad- und Autofahrende

Eileen Wolf (im Urlaub bis 22.4.)
Eileen Wolf (im Urlaub bis 22.4.) Greenpeace e.V. • 30 April 2020

Seit dem 28.4. treten die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. 

Was hat sich mit der StVO-Reform geändert? 

Für Autofahrende

·       Radwege zuparken wird teurer

o   Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. 

·       1,50m Abstand beim Überholen 

o   Beim Überholen müssen Autofahrende einen Abstand von 1,5 m zu Radfahrenden einhalten 

·       Halten auf „Schutzstreifen“ ist verboten

o   Autos dürfen nicht mehr auf Radwegen, die mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol markiert sind halten. 

Für Radfahrende

·       Nebeneinanderfahren ist erlaubt

o   Solang der Verkehr nicht behindert wird, also genug Platz zum Überholen ist, dürfen Radfahrende nebeneinander fahren. 

·       Grünpfeil für den Radverkehr

o   Mit einem neuen Verkehrszeichen dürfen Radfahrende jetzt bei einer roten Ampel jetzt rechts abbiegen

·       Radfahren auf dem Gehweg wird teuer

o   Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht.

·       Lastenräder nicht nur für Kinder

o   Ab sofort dürfen auch Jugendliche und Erwachsene mit einem Lastenrad transportiert werden, das galt bisher nur für Kinder 

 

Für Städte (interessant wegen Pop-Up Bikelanes): 

·       Verkehsversuche wie die Einführung von temporären Radwegen und Fußgängerzonen werden rechtlich erleichtert. Zuvor war eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen, das ist jetzt nicht mehr der Fall.

Fazit: ein erster Schritt, aber Umsetzung halbherzig, grundsätzlich ist es gut, dass Verkehrsminister Andreas Scheuer was verändert, allerdings hat er nur an kleinen Stellschrauben gedreht.

 

Was sich leider nicht geändert hat:

·       Tempo 30 ist für Städte immer noch nicht leicht einzuführen (keine Regelgeschwindigkeit, die liegt weiterhin bei 50km/h) 

·       Bußgelder müssten viel höher sein 

·       LKW-Fahrer dürfen Bremsassistenten immer noch abschalten 

·       Keine Vision Zero im Vorwort (Ziel keine Verkehrstoten mehr im Straßenverkehr)

 

Hier kann man die Änderungen an der StVO nochmal selber nachlesen:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1