Seit dem 28.4. treten die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.
Was hat sich mit der StVO-Reform geändert?
Für Autofahrende
· Radwege zuparken wird teurer
o Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht.
· 1,50m Abstand beim Überholen
o Beim Überholen müssen Autofahrende einen Abstand von 1,5 m zu Radfahrenden einhalten
· Halten auf „Schutzstreifen“ ist verboten
o Autos dürfen nicht mehr auf Radwegen, die mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol markiert sind halten.
Für Radfahrende
· Nebeneinanderfahren ist erlaubt
o Solang der Verkehr nicht behindert wird, also genug Platz zum Überholen ist, dürfen Radfahrende nebeneinander fahren.
· Grünpfeil für den Radverkehr
o Mit einem neuen Verkehrszeichen dürfen Radfahrende jetzt bei einer roten Ampel jetzt rechts abbiegen
· Radfahren auf dem Gehweg wird teuer
o Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht.
· Lastenräder nicht nur für Kinder
o Ab sofort dürfen auch Jugendliche und Erwachsene mit einem Lastenrad transportiert werden, das galt bisher nur für Kinder
Für Städte (interessant wegen Pop-Up Bikelanes):
· Verkehsversuche wie die Einführung von temporären Radwegen und Fußgängerzonen werden rechtlich erleichtert. Zuvor war eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen, das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Fazit: ein erster Schritt, aber Umsetzung halbherzig, grundsätzlich ist es gut, dass Verkehrsminister Andreas Scheuer was verändert, allerdings hat er nur an kleinen Stellschrauben gedreht.
Was sich leider nicht geändert hat:
· Tempo 30 ist für Städte immer noch nicht leicht einzuführen (keine Regelgeschwindigkeit, die liegt weiterhin bei 50km/h)
· Bußgelder müssten viel höher sein
· LKW-Fahrer dürfen Bremsassistenten immer noch abschalten
· Keine Vision Zero im Vorwort (Ziel keine Verkehrstoten mehr im Straßenverkehr)
Hier kann man die Änderungen an der StVO nochmal selber nachlesen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1