6 Kritikpunkte am Kohle “Ausstiegs”gesetz

 

 

 

Greenpeace lehnt das Gesetz in dieser Form kategorisch ab. Für Deutschland bedeutet ein Kohleausstieg bis 2038 ein völliges Ignorieren des 1,5-Grad-Ziels, welches in Paris vereinbart wurde. Mit ihrem Gesetzentwurf verschleppt die Bundesregierung den bitter nötigen Kohleausstieg, missachtet klimapolitische Notwendigkeiten und schiebt dringend notwendige CO2-Einsparungen auf die lange Bank. Damit wird der mühsam erzielte ‚Minimalkompromiss‘ der Kohlekommission aufgekündigt und der gesellschaftliche Konflikt um den Kohleausstieg weiter angefacht. Wir werden weiter für einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 kämpfen.

  1. Ein schneller Einstieg in den Kohleausstieg mit signifikanten Stilllegungen bis 2020 wurde verhindert. Der CO2-Ausstoß aus dem Energiesektor wird mit diesem Gesetz nicht schnell genug sinken. Das verbleibende Treibhausgasbudget wird damit schneller verbraucht als es mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist. Dies ist auch rechtlich ein Problem, weil Deutschland damit  verbindliche EU-Regelungen verletzt. 

 

  1. Durch einen unstetigen und verzögerten Stilllegungspfad bei der Braunkohle in Kombination mit überzogenen Entschädigungszahlungen wirkt das Kohleausstiegsgesetz wie eine Bestandssicherung für Braunkohle mit signifikanten Mehremissionen (bis 2038 180-200 Mio Tonnen in der Braunkohle (Öko-Institut)), gegenüber einer kontinuierlichen Abschaltung von Kohlekraftwerken, wie von der Kohlekommission vorgeschlagen.

 

  1. Durch die Inbetriebnahme eines weiteren Kohlekraftwerks in Datteln wird ein völlig falsches und fatales Signal ins Ausland gesendet. Deutschlands einstiges Image als Energiewende-Vorreiter wird endgültig zerstört.

 

  1. Ein Beschleunigen des Kohleausstiegs und ein Vorziehen der Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken auf einen Zeitpunkt vor 2035  wird durch die öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen den Braunkohlebetreibern RWE und LEAG und der Bundesregierung zu einem kostspieligen Unterfangen für künftige Regierungen. Das ist fahrlässig, denn es ist bereits heute absehbar, dass die europäischen und deutschen Klimaziele verschärft werden, um sie in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu bringen. Und um diese verschärften Ziele einzuhalten, wird eine nachträgliche Beschleunigung des deutschen Kohleausstiegs notwendig werden. Die Verträge knebeln zukünftige Regierungen, weil sie bei einem beschleunigtem Kohleausstieg zu zusätzlichen Entschädigungsforderungen der Braunkohleindustrie in Milliardenhöhe führen.

 

  1. Am Tagebau Garzweiler sollen weitere fünf Dörfer für den Braunkohleabbau zerstört werden.  Die politische Vorfestlegung von Garzweiler II im Kohlegesetz als “energiewirtschaftlich notwendig” entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, wird die Kohle unter den Dörfern durch den Kohleausstieg nicht benötigt – somit ist die Zerstörung der Dörfer unnötig. Nur noch ein Bruchteil der Kohle darf aus dem Tagebau gefördert werden, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten.

 

  1. Das Kohlegesetz missachtet in wesentlichen klimapolitisch relevanten Aspekten die Empfehlungen der Kohlekommission. Der so genannte Kohlekompromiss ist damit von der Bundesregierung aufgekündigt worden. Der gesellschaftliche Konflikt um den Kohleausstieg ist nicht befriedet und wird mit der Verabschiedung des Kohlegesetzes weiter angefacht. 

 

Kurz und Knapp: Greenpeace lehnt das Gesetz in dieser Form kategorisch ab. Mit der Missachtung der Pariser Klimaziele, der einseitigen Berücksichtigung der Interessen der Kohleindustrie und dem sinnlosen Opfern der Dörfer am Tagebau Garzweiler feuert die Bundesregierung den gesellschaftlichen Konflikt weiter an, statt zur Befriedung beizutragen.

Wir werden weiter für einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 kämpfen.