Das Umweltministerium hat im März einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Es will starke Zwischenziele, klare Verbindlichkeiten und Zuständigkeiten in den entsprechenden Ministerien (Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium, Innenminsterium und Landwirtschaftsministerium). Diese zeigen sich alles andere als begeistert und wollen dieses Gesetz bekämpfen. Gleichzeitig wirkt der Druck aus der Klimabewegung - allen voran durch Fridays for Future. Darauf reagiert die Bundesregierung nun und setzt ein Klimakabinett (mit den oben genannten Ministerien) ein, dass sich um die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes als Rahmen und der entsprechenden Maßnahmen in den Ministerien kümmern möchte. Allerdings droht auch hier die Gefahr, dass es darum geht den Druck rauszunehmen. 

Unsere Analyse des Entwurfs des Klimaschutzgesetzes findet ihr hier:

https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/20190409-greenpeace-rechtsgutachten-klimaschutzgesetz.pdf

 

Ist natürlich eher für klimapolitische und rechtliche Feinschmecker*innen.

 

Zusammenfassend:

Die Analyse des aktuellen Entwurfes für ein Klimaschutzgesetz zeigt:

  • Ein Klimaschutzgesetz in der Form eines Rahmengesetzes zu verabschieden ist längst überfällig und EU-rechtlich wie auch verfassungs- und haushaltsrechtlich geboten.
  • Deutschland hat durch Zeichnung des Pariser Abkommens 2015 völkerrechtlich verbindlich den Rahmen für die eigenen Klimaschutzbemühungen inkl. Schutzziel und Schutzniveau gesetzt.
  • Deutschland hat mit Meldung des Klimaschutzplans 2050 beim UNFCCC Sekretariat seine allgemeinen, aber auch die einzelnen Sektorziele als Bestandteil der dt. Verpflichtungen zum Pariser Abkommen völkerrechtlich verbindlich gemacht.
  • Ein Klimaschutzgesetz als Rahmengesetz konkretisiert Vorgaben der EU, wie die EU-Klimaschutzverordnung (Non-ETS) und die EU-Governanceverordnung. Sie setzt um, wozu sich Deutschland durch die vereinbarten EU-Verordnungen ohnehin schon verbindlich verpflichtet hat.
  • Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Sanktionen seitens der EU
  • Auch aus dt. verfassungsrechtlicher Sicht ist die Verabschiedung eines Klimaschutz-gesetzes in der Form eines Rahmengesetzes geboten.

Quintessenz: Das Klimaschutzgesetz schafft eine verbindliche und notwendige Architektur für die Ziele, die mit dem deutschen Klimaschutzplan 2050 sowie den mit der EU ausgehandelten und vereinbarten EU-Klimaschutzzielen feststehen.

 

Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Klimarecht:

„Das Klimaschutzgesetz ist ein verfassungsrechtlich notwendiger und auch ansonsten sinnvoller Schritt. Endlich reiht sich Deutschland damit in die Reihe der EU-Länder mit Klimaschutzgesetzen ein. Die Analyse zeigt, dass Rahmenregelungen zur Umsetzung von EU-Recht ohnehin erforderlich und auch aus haushaltsrechtlicher Sicht sinnvoll sind. Die Sektorziele sind nicht starr und können angepasst werden – die diesbezügliche Aufregung ist daher unnötig.“

 

Lisa Göldner, Politikexpertin Greenpeace:

„Das Klimakabinett muss jetzt liefern – und zwar keine weiteren Gesprächsrunden, sondern den Startschuss für die Ressortabstimmung des Klimaschutzgesetzes, ansonsten ist auch dieses Jahr für den Klimaschutz verloren. Eine erfolgreiche Klimapolitik braucht einen klaren Rahmen und verbindliche Ziele. Das kann ein Klimaschutzgesetz schaffen.“