Seit Jahresbeginn gilt ein Plastiktütenverbot. Geschäfte dürfen diese ab 1. Januar 2022 nicht mehr an Kundinnen und Kunden geben.
Eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handel zur Abgabe dieser Tüten nur gegen Bezahlung bestand bereits seit 2016.
Nun sollen die Plastiktüten komplett aus dem Handel verschwinden, da sie die Umwelt ohne ordnungsgemäßes Recycling über Jahrzehnte belasten und oft in der Landschaft und in Gewässern landen, wo sie erheblichen Schaden verursachen.
So sind künftig Einwegplastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern verboten, also solche, die bisher üblich waren.
Sogenannte Bioplastiktüten aus pflanzenbasierten Kunststoffen sind ebenfalls nicht mehr erlaubt, da sie keine umweltfreundliche Alternative sind. Auch sie werden in der Natur schlecht abgebaut und lassen sich kaum recyceln.
Wird das Verbot nicht eingehalten, drohen dem Handel künftig hohe Strafen bis zu 100.000 Euro.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Die besonders feinen Hemdchenbeutel sind zum Verpacken von Obst und Gemüse nach wie vor erlaubt, um - so das Bundesumweltministerium - neue Vorverpackungen zu vermeiden.
Wir empfehlen einfach Mehrwegtaschen zum Einkaufen mitzunehmen. Meistens "passiert" Einkaufen ja nicht, sondern ist geplant. Andere Optionen sind zusammenfaltbare Taschen fürs Handgepäck. Da ist der Mehrweg Einkaufsbeutel immer schnell zur Hand und es kann unnötiger Müll vermieden werden.
Auch dickwandige Plastiktragetaschen mit einer Wandstärke von 50 Mikrometern sind weiterhin erlaubt, weil sie zur Mehrfachnutzung gemacht sind.
Die neuen Regelungen sind wichtige Schritte, die allein aber nicht ausreichen. Zur nachhaltigen Vermeidung von Verpackungsmüll sind weitreichendere Maßnahmen für den Ausbau ressourcenschonender Mehrwegsysteme dringend nötig. Mehrweg muss zur Pflicht werden und kein bloßes Zusatzangebot sein.