Das GP Single Use-Meldetool
Im Januar haben wir bundesweit Take-Away-Ketten, Mensen und Co. getestet, ob sie sich an die ab dem 01.01.23 geltende Mehrwegangebotspflicht halten.
Kurz gesagt verpflichtet das Verpackungsgesetz alle Vertreiber von To-Go-Essen in Einwegplastikverpackungen und To-Go-Bechern unabhängig vom Material dazu, auch eine Mehrwegalternative hierfür anzubieten. 👍
Stand Januar: 48% der untersuchten Betriebe tun dies nicht, lediglich 24% erfassen das Gesetz vollumfassend. 😦😤
Wir wollen nun einen Schritt weitergehen und die Verstöße nun an die zuständigen Landesbehörden melden. ☝
👉 Auf unserer Webseite findet ihr alle weiteren Informationen und das Tool, sobald es online ist.