Update zu Biosprit

Kerstin Fleischer
Kerstin Fleischer Greenpeace e.V. • 15 November 2022

Wo steht der politische Prozess rund um Biosprit?

Das Umweltministerium hat einen Gesetzesvorschlag ins Bundeskabinett eingebracht, wie die Beimischung von Biosprit zu Benzin oder Diesel in den kommenden Jahren schrittweise beendet werden kann. Der Entwurf von Umweltministerin Steffi Lemke (B 90/Die Grünen) für eine entsprechende Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sieht vor, den Anteil von  Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen an der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im kommenden Jahr von 4,4 auf  2,5 Prozent und dann bis 2030 auf null zu senken. 

Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Derzeit liegt die THG-Quote bei 6 Prozent, bis zum Ende des Jahrzehnts soll sie auf 25 Prozent steigen. Dabei können neben der Beimischung von Biosprit aus Lebensmitteln auch sogenannte fortschrittlicher Biokraftstoffe - etwa aus Gülle, Stroh oder Altspeiseölen - oder das Errichten Stromladesäulen angerechnet werden.

Der Vorschlag, keinen Biosprit aus Lebensmittel mehr in Verbrennungsmotoren zu verheizen, wird von der FDP-Fraktion und dem FDP-geführten Bundesverkehrsministerium abgelehnt. Denn Lemkes Gesetzesvorstoß durchkreuzt Verkehrsminister Volker Wissings Pläne für die Reduzierung der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor. Er will die verpflichtende Treibhausgasminderungsquote für Mineralölkonzerne für 2030 sogar anheben. Das Problem: Je weniger Biokraftstoff beigemischt werden darf, desto schwieriger ist das. Erschwerend kommt aus Sicht des Verkehrsministeriums hinzu, dass ab 2023 kein Palmöl mehr beigemischt werden darf. 

Dabei sind die Probleme hausgemacht. Da Wissing bisher keine attraktiven Alternativen zum Verbrenner-Individualverkehr entwickelt hat, muss er auf den  Biokraftstoff in seinem Klima-Instrumentarium setzen. Doch damit verschärft der Verkehrsminister nicht nur die Hungerkrise sondern auch die Klimakatastrophe:  Für den intensiven Anbau der sogenannten “Energiepflanzen” wie Weizen, Raps, Mais oder Soja werden weltweit  Wälder und andere wertvolle Naturflächen zerstört, die weit mehr zum Klimaschutz beitragen könnten, wenn sie als CO2-Senken erhalten blieben. Außerdem steht die energetische Nutzung von Pflanzenölen oder Getreide in preistreibender Konkurrenz zu ihrer Verwendung als Nahrungsmittel. Das ist unverantwortlich.

Nach mehrmaliger Vertagung soll sich das Bundeskabinett mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ auf der Sitzung am 30. November befassen. Es kann aber sein, dass auch dieser Termin erneut platzt, denn eine Einigung der beiden Ministerien ist noch nicht in Sicht.

Für uns bedeutet das, am Thema dranzubleiben und den Druck auf die FDP und ihren Verkehrsminister aufrechtzuerhalten.