Finale Version des Abschlussberichts der Kohle-Kommission.

Die zentralen Punkte sind:

  • Spätestens 2038 soll Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen.
  • bis 2022 werden 12,9 GW Kohlestrom vom Netz genommen: 3 GW Braunkohle im Rheinischen Revier + 4,6 GW Steinkohle + bereits zur Abschaltung gemeldete Kraftwerke (Hauptsächlich Steinkohle).
  • 2023-2030 wird es einen stetigen Abbau der Kohlekapazitäten geben, bis 2030 nur noch 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sind
  • 2023, 2026, 2029 und 2032 gibt es verschiedene Verschärfungsklauseln durch die die Ziele angepasst, und der Kohleausstieg auch früher geschehen kann.
  • Die Kommission empfiehlt, den Hambacher Wald zu erhalten.
  • Es werden keine weiteren Kohlekraftwerke gebaut (auch nicht Datteln 4)

 

Unsere Analyse ist somit:

  • Wir sind erst einmal froh, dass die Kohleverstromung endlich ein klares Enddatum hat. International ist das ein sehr wichtiges Zeichen. Und es wurde festgestellt: der Hambacher Wald muss dem Kohleabbau nicht weichen
  • Es ist ein Einstieg in den (viel zu späten) Ausstieg. Somit werten wir das Ergebnis der Kommission nicht als Erfolg. Dass wir den Abschlussbericht nicht mittragen, ist unser klares Signal.
  • 2038 ist schlichtweg inakzeptabel.
  • 3 GW Braunkohle bis 2022 im Rheinischen Revier können nur erreicht werden, wenn u.a. die Kraftwerke Neurath und Niederaußem vom Netz gehen. In welcher Reihenfolge die Abschaltungen vollzogen werden, wird von der Formulierung des Gesetzestextes abhängen. Es ist aber zu erwarten, dass die ältesten Kraftwerke zuerst stillgelegt werden - die sind am wenigsten effizient und erzeugen die höhesten Betriebskosten.
  • Der Hambi bleibt. Die Umweltverbände und Antje Grothus gehen davon aus, dass, wenn die definierte Kraftwerksleistung vom Netz genommen wird und beide Kraftwerke stillgelegt werden, der Wald, und eigentlich auch alle Dörfer, nicht angetastet werden. Allerdings: was getan werden muß, um den Erhalt des Waldes zu garantieren (Bewässerung, stoppen der Grundwasserabsenkung etc., das steht sicher auf einem anderen Blatt und war auch nicht Gegenstand des Ergebnisses.
  • Der Abschlussbericht der Kohlekommission ist eine Empfehlung an die Bundesregierung, die nun ihrerseits die notwendigen Schritte im Gesetzgebungsverfahren sichern muss. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass im Rahmen der Revisionsklauseln für 2023, 2026 und 2029 nachgeschärft wird.

 

Nun geht unsere Arbeit natürlich erst recht weiter, um: 1. alle Dörfer zu retten, 2. das Gesetzgebungsverfahren weiter zu beeinflussen, 3. den Kohleausstieg spätestens 2030 und 4. den Klimaschutz auch in den anderen Bereichen (wie Verkehrswende, Landwirtschaft und Wälder) weiter voranzutreiben, um das 1,5 Grad Ziel zu ermöglichen.

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