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"Einfahrt verboten" von Fischerkoppel in Bergstraße – ein Schild(!)bürgerstreich..?

 

Wenn ich als Radfahrer von der Fischerkoppel in die Bergstraße fahren möchte, stehe ich am Ende der Straße vor dem Verkehrszeichen „ Einfahrt verboten“.

Fischerkoppel 1

Unmittelbar dahinter beginnt ein rot gefärbter Fahrstreifen, der nach rechts in die Bergstraße führt. Offensichtlich handelt es sich um einen Fahrstreifen für Radfahrer.

Direkt hinter der Einmündung rechts steht erneut das Verkehrszeichen „ Einfahrt verboten“, diesmal mit dem Zusatzeichen „Fahrräder frei“. Somit dürfen Fahrräder offensichtlich entgegen der Fahrtrichtung in der Bergstraße (Einbahnstraße in Richtung Schleswiger Straße) fahren, und zwar auf dem roten Fahrtstreifen.

Fischerkoppel 2

Nur, wie komme auf den Fahrradstreifen in Richtung Schleswiger Straße? Er liegt ja hinter dem ersten Verbotsschild. Absteigen, einen Meter schieben, dann wieder aufsteigen und weiterfahren? Ist das die Lösung? Wer denkt sich so etwas aus?

Die Verwirrung geht noch weiter: Direkt hinter der Einmündung links steht erneut zweimal das Verkehrszeichen „ Einfahrt verboten, auf der linken Straßenseite ohne Zusatzeichen und auf der rechten Straßenseite mit dem Zusatzeichen „Fahrräder frei“.

Fischerkoppel 3

Diese zwei unterschiedlichen Beschilderungen verwirren zunächst: Darf ich oder darf ich nicht mit dem Fahrrad in die Bergstraße entgegen der Fahrtrichtung (Einbahnstraße in Richtung Norderstraße) einfahren? Rechts ja, links nein?

Der rote Fahrstreifen ist ja offensichtlich für Radfahrer gedacht…

Übrigens: in der Fischerkoppel liegt das Berufsbildungszentrum des Kreises, hier gibt es sicher viele Radfahrer unter den Schülern und Lehrern…ob die wissen, wie die Schilder gemeint sind?

Textbeitrag von Klaus-Peter F19.8.2021 / Gruppe Greenpeace Eckernförde

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